Fachbegriff:

Berufsausbildung (dual)

Beschreibung

Die entscheidende gesetzliche Grundlage für die Berufsausbildung ist das ­ Berufsbildungsgesetz. Danach hat die Berufsausbildung die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln, der auch den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung ermöglicht.

Die Berufsausbildung hat somit eine breit angelegte berufliche Grundbildung und die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit erforderliche Fachbildung in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln.

Die Berufsausbildung erfolgt auf der Grundlage von ­ Ausbildungsordnungen oder ­ Ausbildungsregelungen.

Zur inhaltlichen Abgrenzung anderer Ausbildungen siehe auch ­ Ausbildungsberuf.

Weiterführende Information