Berufsausbildungsvorbereitung (BvB)
Die Berufsausbildungsvorbereitung dient dem Ziel, durch die Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranzuführen. Die Berufsausbildungsvorbereitung bezeichnet qualifizierende Angebote für junge Menschen, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt, aber auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt keinen Platz gefunden haben.
In einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit kann man sich auf eine Berufsausbildung vorbereiten. Sie ist geeignet für Interessenten, die nicht mehr schulpflichtig sind, keinen Ausbildungsplatz gefunden, keinen Schulabschluss oder die Ausbildungsstelle verloren haben. Die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme dauert in der Regel bis zu zehn Monate.
Die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme ist eine Mischung aus Unterricht und Betriebspraktika.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann in der berufsvorbereitenden Bildungs-maßnahme auch einen Hauptschulabschluss nachholt werden.
Während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme besteht Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe.
Die Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit erfolgt insbesondere durch inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Lerneinheiten, die aus den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt werden (Qualifizierungsbausteine).
Informationsblatt der Bundesagentur für Arbeit zu berufsvorbereitenden Maßnahmen:
BA BvB
weitere Informationen zur Förderung unter Ausbildungsförderung