Fachbegriff:

Berufsbezeichnung

Beschreibung

Die Berufsbezeichnung für einen erfolgreichen Abschluss ist in der ­ Ausbildungsordnung, der ­ Ausbildungsregelung, der ­ Fortbildungsordnung oder den ­ Fortbildungsprüfungsregelungen festgelegt.

Die Bezeichnung des Berufs, gegebenenfalls mit ­ Fachrichtung oder prüfungsrelevantem ­ Schwerpunkt ist auf dem Prüfungszeugnis auszuweisen.

Weiterführende Information