Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)
Das Berufsgrundbildungsjahr ist in einigen Bundesländern ein Ausbildungsjahr an der Berufsschule.
Der erfolgreiche Besuch des Berufsgrundbildungsjahres führt in der Regel zur Verkürzung der Ausbildungsdauer in der dualen Berufsausbildung um ein Jahr. Dazu haben die Länder entsprechende Verordnungen auf der Grundlage des § 7 Berufsbildungsgesetz erlassen. Die Anrechnung auf die Ausbildungsdauer bedarf eines gemeinsamen Antrags von Ausbildenden und Auszubildenden.
Das Berufsgrundbildungsjahr wird in der Regel im Vollzeitunterricht durchgeführt (Berufsgrundschuljahr).
Ein Berufsausbildungsvertrag ist zum Besuch des Berufsgrundbildungsjahres nicht erforderlich.
Die Anrechnung des Besuchs eines schulischen Berufsgrundbildungsjahrs setzt in der Regel voraus, dass
- der Bildungsgang anerkannt ist
- der Bildungsgang an einer öffentlichen Berufsschule oder zugelassenen anderen Schule besucht wurde,
- der Bildungsgang erfolgreich absolviert wurde.