Fachbegriff:

Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)

Beschreibung

Das Berufsgrundbildungsjahr ist in einigen Bundesländern ein Ausbildungsjahr an der Berufsschule.

Der erfolgreiche Besuch des Berufsgrundbildungsjahres führt in der Regel zur ­ Verkürzung der ­ Ausbildungsdauer in der ­ dualen Berufsausbildung um ein Jahr. Dazu haben die Länder entsprechende Verordnungen auf der Grundlage des § 7 ­ Berufsbildungsgesetz erlassen. Die Anrechnung auf die Ausbildungsdauer bedarf eines gemeinsamen Antrags von ­ Ausbildenden und ­ Auszubildenden.

Das Berufsgrundbildungsjahr wird in der Regel im Vollzeitunterricht durchgeführt (Berufsgrundschuljahr).

Ein ­ Berufsausbildungsvertrag ist zum Besuch des Berufsgrundbildungsjahres nicht erforderlich.

Die Anrechnung des Besuchs eines schulischen Berufsgrundbildungsjahrs setzt in der Regel voraus, dass

  • der ­ Bildungsgang anerkannt ist
  • der Bildungsgang an einer öffentlichen Berufsschule oder zugelassenen anderen Schule besucht wurde,
  • der Bildungsgang erfolgreich absolviert wurde.
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