Fachbegriff:

Bestehensregeln

Beschreibung

In jeder ­ Ausbildungsordnung, ­ Ausbildungsregelung, ­ Fortbildungsordnung oder ­ Fortbildungsprüfungsregelung sind die Anforderungen für das Bestehen der ­ Prüfung geregelt.

In den meisten Prüfungen gilt folgende Grundregel:

Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn in der gesamten Prüfung eine der Leistungen in den Prüfungen mit „ungenügend“ oder mehr als eine dieser Leistungen mit „mangelhaft“ benotet worden ist.

Während bei erfolgreich abgelegten Prüfungen ein ­ Zeugnis ausgestellt wird, wird im Fall des Nichtbestehens das Ergebnis durch einen schriftlichen Bescheid der ­ zuständigen Stelle dokumentiert.

Weiterführende Information