Fachbegriff:

Betriebsnummer im BAV

Beschreibung

Die Betriebsnummer hat Bedeutung bei der Abschluss des ­ Berufsausbildungsvertrages. Sie ist seit 2020 zwingend im Berufsausbildungsvertrag zu erfassen.

Bei der Betriebsnummer handelt es sich um die Betriebsnummer nach § 18i Absatz 1 oder § 18k Absatz 1 Sozialgesetzbuch IV. Sie ist für die Anmeldung sozialversicherungspflichtig Beschäftigter zur Sozialversicherung notwendig und wird vom Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit vergeben. Sie ist achtstellig und besteht ausschließlich aus Ziffern.

Ein Unternehmen kann mehrere Betriebsnummern haben. Die Betriebsnummer ist grundsätzlich in der Ausbildungsstätte zu erfassen in der die bzw. der Auszubildende ihre bzw. seine Ausbildung absolviert.

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