Fachbegriff:

Bundesinstitut für Berufsbildung

Beschreibung

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) hat seine Grundlage im ­ Berufsbildungsgesetz. Es ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und hat seinen Sitz in Bonn.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat die Aufgabe, durch wissenschaftliche Forschung zur Berufsbildungsforschung beizutragen. Darüber hinaus hat es folgende Aufgaben:

  • an der Vorbereitung von ­ Ausbildungsordnungen und sonstigen Rechtsverordnungen nach dem Berufsbildungsgesetz mitzuwirken,
  • an der Vorbereitung des ­ Berufsbildungsberichts mitzuwirken,
  • an der Durchführung der ­ Berufsbildungsstatistik mitzuwirken,
  • Verwaltungsaufgaben des Bundes zur Förderung der Berufsbildung zu übernehmen,
  • die Förderung ­ überbetrieblicher Berufsbildungsstätten durchzuführen,
  • das Verzeichnis der ­ anerkannten Ausbildungsberufe zu führen und zu veröffentlichen,
  • die im Fernunterrichtsschutzgesetz beschriebenen Aufgaben wahrzunehmen und durch Förderung von Entwicklungsvorhaben zur Verbesserung und Ausbau des berufsbildenden Fernunterrichts beizutragen.

Der ­ Hauptausschuss ist ein zentrales Organ des Bundesinstituts für Berufsbildung.

Weiterführende Information