Fachbegriff:
Elternlehre
Beschreibung
Der Begriff Elternlehre beschreibt eine frühere Form der Berufsausbildung des eigenen Kindes im Betrieb der Eltern. Bei dieser Form der Berufsausbildung waren hinsichtlich der Anforderungen an die Qualifikationen der Eltern als Ausbilder Einschränkungen möglich. Mindestens ein Jahr der Berufsausbildung musste in einem anderen Betrieb, dem sogenannten Fremdbetrieb, durchgeführt werden.
Heute gelten an die Berufsausbildung des Kindes im eigenen Betrieb die gleichen Anforderungen wie an jede andere Berufsausbildung.
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