Fachbegriff:

Fachagrarwirt

Beschreibung

Fachagrarwirt ist die Abschlussbezeichnung höherqualifizierenden Berufsbil-dung. Der Abschluss als Fachagrarwirt kann über Fortbildungsordnungen des Bundes oder über Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen erworben werden.
Fortbildungsordnungen des Bundes mit dem Abschluss als Fachagrarwirt sind beispielsweise:

  • Fachagrarwirt Klauenpflege,
  • Fachagrarwirt Baumpflege.

Beispiele von Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen sind:

  • Fachagrarwirt für ökologischen Landbau,
  • Fachagrarwirt Herdenmanagement,
  • Fachagrarwirt Besamungswesen,
  • Fachagrarwirt erneuerbare Energien,
  • Fachagrarwirt Golfplatzpflege.

Während der Meister als Fachmann, Unternehmer und Ausbilder fortgebildet wird, konzentriert sich die Fortbildung der Fachagrarwirte weitestgehend auf die Vermittlung erweiterter beruflicher Fachkompetenzen und die Grundlagen der Betriebsführung. Die Vermittlung der beruflichen Spezialkenntnisse erlangt eine große Kenntnis- und Fertigkeitstiefe.
Der Abschluss Fachagrarwirt ist grundsätzlich der zweiten Fortbildungsstufe zu-geordnet. Einige ältere Fortbildungsgänge und Prüfungen von Fachagrarwirten erfüllen aktuell (d.h. seit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes Anfang 2020) nicht die Anforderungen der zweiten Fortbildungsstufe.

Fachagrarwirte dürfen bislang in landwirtschaftlichen Berufen nicht ausbilden, auch nicht wenn sie zusätzlich die Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung abgelegt haben. Sie besitzen nicht die notwendige fachliche Eignung.

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