Fachbegriff:

Feststellung von Prüfungsergebnissen

Beschreibung

Zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses gehört die Beschlussfassung über das Bestehen und Nichtbestehen der Prüfung.

Das Prüfungsergebnis ist die Verrechnung der Bewertung aller Prüfungsleistungen einer Abschlussprüfung oder Fortbildungsprüfung nach den dort vorgegebenen Regeln. Das Prüfungsergebnis ist somit die „Abschlussnote“ der Prüfung und bildet die Grundlage für das Prädikat einer bestandenen Prüfung insgesamt.
Der Prüfungsausschuss hat das Prüfungsergebnis nachdem Ablegen aller Prüfungsleistungen unverzüglich festzustellen und dem Prüfling bekannt zu geben. Die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, ob die Prüfung „bestanden“ oder „nicht bestanden“ wurde, erfolgt durch eine vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterschriebene Bescheinigung.

Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungsdauer die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

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