Fachbegriff:

flüchtige Prüfungsleistungen

Beschreibung

Bei Prüfungsleistungen werden flüchtige und nicht flüchtige Prüfungsleistungen unterschieden. Der Unterschied liegt in der Art der Bewertungsmöglichkeit durch die Prüfer.

Bei einer flüchtigen Prüfungsleistung müssen die Prüfer bei der Ablegung der Prüfung anwesend sein. Das liegt an der Art und Weise wie die Prüfung durchgeführt wird, also den Prüfungsinstrumenten. Eine flüchtige Prüfungsleistung ist beispielsweise ein Fachgespräch. Alles was gesagt wird kann ausschließlich von den anwesenden Prüfern direkt wahrgenommen und bewertet werden. Auch alle Prüfungsleistungen bei denen Prozesse bewertet werden sind flüchtig.

Alle Prüfungsleistungen im landwirtschaftlichen Bereich, mit Ausnahme schriftlicher Prüfungsleistungen, sind flüchtig. Werden jedoch schriftliche Ausarbeitungen mit Fach- oder Prüfungsgesprächen gekoppelt, handelt es sich wieder um flüchtige Leistungen.

Flüchtige Prüfungsleistungen müssen immer von drei Prüfern bewertet werden.

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