Fachbegriff:

Fortbildungsordnung

Beschreibung

Fortbildungsordnungen werden für landwirtschaftliche Berufe durch das Bundesministerium für Landwirtschaft im Rahmen der höherqualifizierenden Berufsbildung erlassen. Durch Fortbildungsordnungen werden die Anforderungen an eine berufliche Höherqualifizierung einheitlich definiert. Gleichzeitig ist damit die bundesweite Anerkennung gegeben.

Fortbildungsordnungen bauen auf den entsprechenden anerkannten Ausbildungsberufen des dualen Systems auf. Die Abschlüsse bieten eine attraktive Perspektive für den beruflichen Aufstieg und sind bei den Betrieben wegen ihrer Praxisrelevanz gefragt.

In der Regel wird die Initiative zur Erarbeitung einer Fortbildungsordnung durch die Praxis aufgenommen und in einem Sachverständigenverfahren der Sozialpartner durchgeführt. Innerhalb des allgemeinen Rechtsrahmens haben die Sachverständigen im Konsens dafür zu sorgen, dass die Qualifikationen bzw. Kompetenzen, die in den Fortbildungsordnungen beschrieben werden, den aktuellen und zu erwartenden Qualifikationserfordernissen in den jeweiligen Beschäftigungsbereichen auf der entsprechenden Fortbildungs- bzw. betrieblichen Funktionsebene entsprechen.

Die Fortbildungsordnung regelt:

  • die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses,
  • das Ziel, den Inhalt und die Anforderungen der Prüfung,
  • die Zulassungsvoraussetzungen sowie
  • das Prüfungsverfahren und die Bestehensregelungen.
Weiterführende Information

Broschüre des Bundesinstituts für Berufsbildung
„Fortbildungsordnungen und wie sie entstehen“: