Fortbildungsstufen
Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes 2020 wurde die Fortbildung neu geregelt.
Unter der Überschrift höherqualifizierende Berufsbildung wird die berufliche Handlungsfähigkeit erweitert und ist mit einem staatlichem Abschluss verbunden. Die höherqualifizierende Berufsbildung ermöglicht einen beruflichen Aufstieg durch einen höherwertigen Abschluss. Sie bietet ein System von drei aufeinander auf-bauenden Fortbildungsstufen mit jeweils höherwertigem Abschluss. Die mit dem Berufsbildungsgesetz eingeführten Abschlussbezeichnungen sind:
- in der ersten Stufe: Geprüfter Berufsspezialist,
- in der zweiten Stufe: Bachelor Professional,
- in der dritten Stufe: Master Professional.
Die neuen Abschlussbezeichnungen müssen noch um den fachlich-inhaltlichen Aspekt ergänzt werden, beispielsweise Bachelor Professional in der Agrarwirtschaft. Für jede Fortbildungsstufe wurden die Ziele der Fortbildung, der Lernumfang, die Zulassungsvoraussetzungen und die Abschlussbezeichnung gesetzlich geregelt. Damit sollte die berufliche Fortbildung in der Gleichwertigkeit akademischen und höheren schulischen Abschlüssen gestärkt werden.
Das Erreichen der höheren beruflichen Qualifikation wird durch eine öffentlich-rechtliche Prüfung festgestellt und führt zu dem anerkannten Fortbildungsabschluss. Auch die bisherigen Abschlüsse als Meister oder Fachagrarwirt sind in die neuen Fortbildungsstufen eingeordnet. Die Abschlussbezeichnung Bachelor Professional kann als zweite Abschlussbezeichnung z. B. neben der des Meisters in der zweiten Fortbildungsstufe verwendet werden. Die „alte“ Abschlussbezeichnung und die neue können parallel geführt werden.
Trotz gesetzlicher Festlegung im Berufsbildungsgesetz darf die neue Abschlussbezeichnung nicht automatisch geführt werden. Voraussetzung ist, dass die Abschlussbezeichnung in die jeweilige Fortbildungsordnung aufgenommen wird. Das ist in den landwirtschaftlichen Fortbildungsordnungen bislang nur in wenigen Fällen passiert.