Fachbegriff:

Fortbildungszeugnis

Beschreibung

Das Fortbildungszeugnis wird als Prüfungszeugnis einer erfolgreichen Fortbildungsprüfung in der höherqualifizierenden Berufsbildung von der zuständigen Stelle ausgestellt. Sie ist ein offizielles Dokument zur formalen Bestätigung der Prüfungsleistungen.
Das Fortbildungszeugnis wird auf der Grundlage der Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen ausgestellt.

Das Fortbildungszeugnis enthält im Allgemeinen:

  • die Rechtsgrundlage des Abschlusses ( Fortbildungsordnung oder Fortbildungsprüfungsregelung),
  • die Personalien des Prüflings (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort),
  • die Bezeichnung des erworbenen Abschlusses, ggf. mit Fachrichtung, Schwerpunkt oder Teilbereich,
  • ggf. die nicht amtliche Einordnung oder Einstufung nach dem Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen,
  • das Gesamtergebnis der Prüfung, die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsleistungen und -teile sowie ggf. Angaben zu Befreiungen von Prüfungsleistungen,
  • das Datum des Bestehens der Prüfung und
  • die Unterschrift des Beauftragten der zuständigen Stelle mit Siegel.

Es kann geringfügige länderspezifische Abweichungen geben.
Dem Zeugnis ist auf schriftlichen Antrag des Prüflings eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen (in der Regel kostenpflichtig).

Weiterführende Information