Fachbegriff:

Freistellung der Prüfer

Beschreibung

Prüfer haben die zentrale Rolle bei der Abnahme der Prüfung und sind ehrenamtlich tätig. Sie sind in der Regel als Vertreter der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder als Lehrkräfte hauptberuflich tätig.

Prüfer sind von ihrem Arbeitgeber von der Erbringung der Arbeitsleistung freizustellen, wenn
1. es zur ordnungsgemäßen Durchführung der ihnen durch das Berufsbildungsgesetz zugewiesenen Aufgaben erforderlich ist und
2. wichtige betriebliche Gründe nicht entgegenstehen.

Diese beiden Regeln stehen im Berufsbildungsgesetz und sind vollkommen überflüssig.

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