Fachbegriff:

Führungszeugnis

Beschreibung

Das Führungszeugnis ist Bestandteil des Nachweises der persönlichen Eignung von Ausbildenden und Ausbildern.
Zu unterscheiden sind:

  • das einfache Führungszeugnis,
  • das erweiterte Führungszeugnis und
  • das Führungszeugnis zur Vorlage bei eine Behörde.

Die zuständigen Stellen entscheiden, welches Führungszeugnis zum Nachweis der persönlichen Eignung vorzulegen ist.

Weiterführende Information

umfangreiche Informationen des Bundesamtes für Justiz zum Führungszeugnis: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html#faq5504812