Fachbegriff:

Gebühren

Beschreibung

Die ­ zuständigen Stellen können Gebühren für die Umsetzung der Aufgaben in der Berufsbildung verlangen.

Wichtige Gebührentatbestände sind:

  • ­ Anerkennung von Ausbildungsbetrieben und Ausbildern,
  • Eintragung, Änderung oder Löschung der ­ Berufsausbildungsverträge,
  • Durchführung der ­ Zwischen-, ­ Abschluss- und ­ Fortbildungsprüfungen.

Nicht alle zuständigen Stellen erheben Gebühren für alle Gebührentatbestände oder sie verzichten vollständig auf die Gebührenerhebung. Auch wenn Prüfungsgebühren erhoben werden, decken sie nicht immer die ­ Kosten der Abschlussprüfung.

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