Fachbegriff:
Gebühren
Beschreibung
Die zuständigen Stellen können Gebühren für die Umsetzung der Aufgaben in der Berufsbildung verlangen.
Wichtige Gebührentatbestände sind:
- Anerkennung von Ausbildungsbetrieben und Ausbildern,
- Eintragung, Änderung oder Löschung der Berufsausbildungsverträge,
- Durchführung der Zwischen-, Abschluss- und Fortbildungsprüfungen.
Nicht alle zuständigen Stellen erheben Gebühren für alle Gebührentatbestände oder sie verzichten vollständig auf die Gebührenerhebung. Auch wenn Prüfungsgebühren erhoben werden, decken sie nicht immer die Kosten der Abschlussprüfung.
Weiterführende Information