Fachbegriff:
Gestufte Berufsausbildung
Beschreibung
In der gestuften Berufsausbildung werden Ausbildungsverträge erfasst, die in drei- oder dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufen mit Personen abgeschlossen werden, die bereits eine zweijährige Berufsausbildung absolviert haben, die angerechnet wird. Die Ausbildungsordnungen müssen diese Möglichkeit der Anrechnung explizit vorsehen. In den Ausbildungsordnungen ist von Fortführung / Fortsetzung der Berufsausbildung, von aufbauenden Ausbildungsberufen, von Anrechnungsregelungen und in älteren Ausbildungsordnungen auch von Stufenausbildung die Rede. In gestuften Berufsausbildungen können in der Regel zwei Abschlüsse erreicht werden.
Solche Ausbildungsordnungen gibt es bei landwirtschaftlichen Ausbildungsberufen nicht.
Weiterführende Information