Handlungsorientierung
Handlungsorientierung – während der Berufsausbildung und anlässlich der Prüfung – ist in Kurzform ausgedrückt die Fähigkeit zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren beruflicher Handlungen. Sie basiert auf dem methodischen Prinzip der vollständigen Handlung (weitere Informationen dort).
In der Berufsausbildung und in der Prüfung sollen die Auszubildenden nachweisen, dass sie Arbeitsaufgaben in ihrem Beruf selbständig planen, vorbereiten und durchführen sowie das Ergebnis der eigenen Arbeit selbst kontrollieren, beurteilen und bewerten können. Auch sollen sie sich kritisch mit ihrer Arbeitsweise sowie ihren Arbeitsergebnissen auseinandersetzen können. Es geht darum, durch selbständiges Denken anhand realer Aufgabenstellungen Lernprozesse zu durchlaufen und ergebnisorientiert in Handlungen zu realisieren.
Das Prinzip der Handlungsorientierung gilt auch für Prüfungen der Aufstiegsfortbildung.