Fachbegriff:
Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung
Beschreibung
Der Hauptausschuss ist eines der Organe des Bundesinstituts für Berufsbildung.
Der Hauptausschuss hat nach dem Berufsbildungsgesetz u.a. folgende wichtige Aufgaben:
- er nimmt zu den vom Bundesinstitut vorbereiteten Entwürfen der Ausbildungsordnungen unter Berücksichtigung der entsprechenden Entwürfe der schulischen Rahmenlehrpläne Stellung ,
- er ist bei der Entwicklung und Erprobung neuer Ausbildungsberufe sowie Ausbildungs- und Prüfungsformen anzuhören,
- hat Richtlinien für die Verlängerung oder Verkürzung der Ausbildungsdauer erlassen,
- er ist bei der Festlegung der Mindestanforderungen für die Größe, die Einrichtung und den Bewirtschaftungszustand der Ausbildungsstätte anzuhören,
- er ist bei der Festlegung der fachlichen Eignung der Ausbilder anzuhören,
- er erlässt Richtlinien für die Prüfungsordnungen der Abschlussprüfungen und der Fortbildungsprüfungen,
- er ist beim Erlass von Fortbildungsordnungen anzuhören,
- er kann Richtlinien für die Berufsausbildung behinderter Menschen erlassen,
- er berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung.
Dem Hauptausschuss gehören je acht Beauftragte der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Länder sowie fünf Beauftragte des Bundes an.
Weiterführende Information
Übersicht zu den Beschlüssen des Hauptausschusses des BiBB: