Fachbegriff:

Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung

Beschreibung

Der Hauptausschuss ist eines der Organe des ­ Bundesinstituts für Berufsbildung.

Der Hauptausschuss hat nach dem ­ Berufsbildungsgesetz u.a. folgende wichtige Aufgaben:

  • er nimmt zu den vom Bundesinstitut vorbereiteten Entwürfen der ­ Ausbildungsordnungen unter Berücksichtigung der entsprechenden Entwürfe der schulischen ­ Rahmenlehrpläne Stellung ,
  • er ist bei der Entwicklung und Erprobung neuer Ausbildungsberufe sowie Ausbildungs- und Prüfungsformen anzuhören,
  • hat Richtlinien für die ­ Verlängerung oder ­ Verkürzung der ­ Ausbildungsdauer erlassen,
  • er ist bei der Festlegung der Mindestanforderungen für die Größe, die Einrichtung und den Bewirtschaftungszustand der ­ Ausbildungsstätte anzuhören,
  • er ist bei der Festlegung der ­ fachlichen Eignung der ­ Ausbilder anzuhören,
  • er erlässt Richtlinien für die Prüfungsordnungen der ­ Abschlussprüfungen und der ­ Fortbildungsprüfungen,
  • er ist beim Erlass von ­ Fortbildungsordnungen anzuhören,
  • er kann Richtlinien für die ­ Berufsausbildung behinderter Menschen erlassen,
  • er berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung.

Dem Hauptausschuss gehören je acht Beauftragte der ­ Arbeitgeber, der ­ Arbeitnehmer und der Länder sowie fünf Beauftragte des Bundes an.

Weiterführende Information

Übersicht zu den Beschlüssen des Hauptausschusses des BiBB:

https://www.bibb.de/de/11703.php