Fachbegriff:
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Beschreibung
Die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes gelten für die Beschäftigung von Personen in der Berufsausbildung, die noch nicht 18 Jahre alt sind.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt :
- Arbeitszeiten im Betrieb und der Berufsschule,
- Ruhepausen, Nachtruhe und Freizeit und Urlaub,
- Samstag-, Sonntag- und Feiertagsruhe,
- Freistellung zu Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,
- Beschäftigungsverbote und -beschränkungen,
- Verbot der Beschäftigung durch bestimmte Personen (siehe auch persönliche Eignung),
- Gesundheitliche Betreuung, hier insbesondere gesundheitliche Erstuntersuchung vor Aufnahme der Berufsausbildung sowie die Nachuntersuchungen,
- Straf- und Bußgeldvorschriften.
Weiterführende Information
Text des Jugendarbeitsschutzgesetzes: