Fachbegriff:

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Beschreibung

Die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes gelten für die Beschäftigung von Personen in der ­ Berufsausbildung, die noch nicht 18 Jahre alt sind.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt :

  • Arbeitszeiten im ­ Betrieb und der ­ Berufsschule,
  • Ruhepausen, Nachtruhe und Freizeit und Urlaub,
  • Samstag-, Sonntag- und Feiertagsruhe,
  • Freistellung zu ­ Prüfungen und ­ Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,
  • Beschäftigungsverbote und -beschränkungen,
  • Verbot der Beschäftigung durch bestimmte Personen (siehe auch ­ persönliche Eignung),
  • Gesundheitliche Betreuung, hier insbesondere gesundheitliche Erstuntersuchung vor Aufnahme der Berufsausbildung sowie die Nachuntersuchungen,
  • Straf- und Bußgeldvorschriften.
Weiterführende Information

Text des Jugendarbeitsschutzgesetzes:

JArbSchG Stand 16.06.2021