Konsensprinzip
Das Konsensprinzip ist eines der zentralen Elemente für den Erfolg der Berufsausbildung und beruflichen Fortbildung. Konsens finden die Sozialpartner, also die Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Sozialpartner haben das Initiativrecht für neue Ausbildungsordnungen und Fortbildungsordnungen oder deren Novellierungen. Um Novellierungsverfahren zu einem positiven, gemeinsamen Abschluss zu führen, ist ein Konsens (Konsensprinzip) der Beteiligten im Verfahren erforderlich. Ein Vorteil des Konsensprinzips besteht in der Akzeptanz der erarbeiteten Qualifikation bei der Umsetzung und Implementation in die Bildungs- und Prüfungspraxis sowie bei den Unternehmen, weil die in den Ausbildungsordnungen und Fortbildungsordnungen beschriebenen Qualifikationen den Erfordernissen der betrieblichen Praxis entsprechen.
Die Sozialpartner sollen durch ihre beruflichen Kompetenzen und den Erfahrungen aus der beruflichen Praxis den Praxisbezug der Ausbildungs- und Fortbildungsordnung sicherstellen. Es soll gewährleistet werden, dass die Qualifikationen bzw. Kompetenzen, die in den Ausbildungs- und Fortbildungsordnungen beschrieben werden, den aktuellen und zu erwartenden Qualifikationserfordernissen in den jeweiligen Beschäftigungsbereichen entsprechen. Es gilt, in den Verfahren eine möglichst große gemeinsame Schnittmenge der Qualifikationserfordernisse zu erarbeiten.
Das Konsensprinzip bezieht sich nur auf die Arbeit der Sozialpartner auf Bundesebene, sondern findet sich auch bei den Berufsbildungsausschüssen der zuständigen Stellen und den Prüfungsausschüssen.