Fachbegriff:
Löschung Ausbildungsvertrag
Beschreibung
Die Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge ist abzulehnen oder zu löschen, wenn die Eintragungsvoraussetzungen nicht vorliegen und der Mangel nicht behoben wird. Die Eintragung ist ferner zu löschen, wenn die ärztliche Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetzes nicht spätestens am Tage der Anmeldung der Auszubildenden zur Zwischenprüfung zur Einsicht vorgelegt.
Die Eintragung wird auch nach einer Kündigung oder nach Zeitablauf der Ausbildungsdauer gelöscht.
Weiterführende Information