Fachbegriff:

Mündliche Ergänzungsprüfung

Beschreibung

Die mündliche Ergänzungsprüfung ist ein ­ Prüfungsinstrument zum Ausgleich von­ Noten in ­ schriftlichen Prüfungen, wenn diese Noten für das ­ Bestehen der Prüfung insgesamt ausschlaggebend sein können. Mit der Ergänzungsprüfung kann die Note der schriftlichen Prüfung verbessert werden. Die mündliche Ergänzungsprüfung wird als ­ Fachgespräch durchgeführt.

Die Note der mündlichen Ergänzungsprüfung wird mit der Note der schriftlichen Prüfung im Verhältnis 1 : 2 zu einer Note zusammengefasst. Auf dem Zeugnis wird nur eine Note (als Note der schriftlichen Prüfung) ausgewiesen, auch wenn diese ergänzt wurde.

Ob mündliche Ergänzungsprüfungen möglich sind, regeln die ­ Ausbildungsordnungen oder ­ Fortbildungsordnungen. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme ist sehr unterschiedlich. Es gibt je nach Verordnung deutliche Unterschiede:

  • welche schriftliche Prüfung bzw. Prüfungen ergänzt werden können,
  • zur Anzahl der Ergänzungsmöglichkeiten,
  • ob die Ergänzungsprüfung vom Prüfling beantragt werden muss oder
  • vom ­ Prüfungsausschuss festgelegt wird.

Die mündliche Ergänzungsprüfung ist aus rechtlicher Sicht keine eigenständige mündliche Prüfung. Sie ist immer Teil der schriftlichen Prüfung.

Weiterführende Information