Mündliche Ergänzungsprüfung
Die mündliche Ergänzungsprüfung ist ein Prüfungsinstrument zum Ausgleich von Noten in schriftlichen Prüfungen, wenn diese Noten für das Bestehen der Prüfung insgesamt ausschlaggebend sein können. Mit der Ergänzungsprüfung kann die Note der schriftlichen Prüfung verbessert werden. Die mündliche Ergänzungsprüfung wird als Fachgespräch durchgeführt.
Die Note der mündlichen Ergänzungsprüfung wird mit der Note der schriftlichen Prüfung im Verhältnis 1 : 2 zu einer Note zusammengefasst. Auf dem Zeugnis wird nur eine Note (als Note der schriftlichen Prüfung) ausgewiesen, auch wenn diese ergänzt wurde.
Ob mündliche Ergänzungsprüfungen möglich sind, regeln die Ausbildungsordnungen oder Fortbildungsordnungen. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme ist sehr unterschiedlich. Es gibt je nach Verordnung deutliche Unterschiede:
- welche schriftliche Prüfung bzw. Prüfungen ergänzt werden können,
- zur Anzahl der Ergänzungsmöglichkeiten,
- ob die Ergänzungsprüfung vom Prüfling beantragt werden muss oder
- vom Prüfungsausschuss festgelegt wird.
Die mündliche Ergänzungsprüfung ist aus rechtlicher Sicht keine eigenständige mündliche Prüfung. Sie ist immer Teil der schriftlichen Prüfung.