Fachbegriff:

Musterprüfungsordnung

Beschreibung

Nach ­ Berufsbildungsgesetz erlässt der ­ Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung Richtlinien für Prüfungsordnungen der Abschlussprüfungen und Fortbildungsprüfungen.

Der Hauptausschuss hat von diesem Recht Gebrauch gemacht und je eine Musterprüfungsordnung für die Durchführung der ­ Abschlussprüfungen und der ­ Fortbildungsprüfungen beschlossen.

Beide Musterprüfungsordnungen regeln:

  • den ­ Prüfungsausschuss,
  • die Vorbereitung der Prüfung mit dem Zulassungsverfahren,
  • das Verfahren der Prüfungsdurchführung,
  • Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses,
  • das Verfahren der Wiederholungsprüfung,
  • sonstiges, zum Beispiel Prüfungsunterlagen.

Die Regelungen beider Musterprüfungsordnungen sind durch das Berufsbildungs-gesetz bestimmt und sind in weiten Teilen gleich. Deutliche Unterschiede gibt es bei der ­ Zulassung zur Abschlussprüfung bzw. der ­ Zulassung zur Fortbildungsprüfung, bei der ­ Zuständigkeit und bei der ­ Befreiung von Prüfungsleistungen.

Jede ­ zuständige Stelle soll auf der Grundlage dieser Richtlinien eine ­ Prüfungsordnung für die Durchführung der Abschlussprüfungen und eine ­ Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfungen für ihren Bereich erlassen. Teils wurden Abschlussprüfung und Fortbildungsprüfung in einer Prüfungsordnung zusammen gelegt

Weiterführende Information

Richtlinie des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung Musterprüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen:

HA 120 Muster AP

Richtlinie des Hauptausschusses des Bundes-instituts für Berufsbildung für eine Musterprüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen:

HA 128 Muster FPO