Neuordnungsverfahren
Formales Verfahren zur Gestaltung bzw. Neugestaltung von anerkannten Ausbildungsberufen und beruflichen Fortbildungen. Neuordnungsverfahren erfolgen nach standardisierten, bundesweit zwischen allen beteiligten Akteuren vereinbarten Verfahrensweisen und -standards.
Die Sozialpartner haben das Initiativrecht für neue Ausbildungsordnungen und Fortbildungsordnungen oder deren Novellierungen. Diese in der berufsbildungs-politischen Diskussion allgemein als „Konsensprinzip“ der Sozialpartner bezeich-nete Verfahrensweise ist entscheidend für den Erfolg.
Die Arbeitgeber und Gewerkschaften wirken intensiv mit, um die Erfahrungen aus der Ausbildungspraxis zu nutzen und die Akzeptanz neuer Ausbildungsordnungen bei den ausbildenden Betrieben zu stärken. Diese intensive Zusammenarbeit gilt für das gesamte Verfahren. Das darauf folgende Verfahren zur Erarbeitung von Ausbildungsordnungen umfasst folgende Schritte:
- Festlegen der „Eckwerte“ für die Ausbildungs- oder Fortbildungsordnung,
- Erarbeitung und Abstimmung,
- Erlass der Verordnung.
Die Entwicklung neuer Ausbildungsordnungen und damit verbundener Rahmenlehrpläne für den Berufsschulunterricht bzw. die Anpassung bestehender Ausbildungsvorschriften an eine veränderte Berufspraxis läuft nach einem geregelten Verfahren ab, an dem der Bund, die Länder, Arbeitgeber, Gewerkschaften und die Berufsbildungsforschung beteiligt sind.
Das Verfahren für Fortbildungsordnungen ist grundsätzlich gleich. Die Anzahl der Partner ist geringer, da hier ausschließlich die Prüfung und deren Anforderungen geregelt werden.
Broschüre des Bundesinstituts für Berufsbildung „Wie entsteht eine Ausbildungsordnung“:
BIBB Ausbildungsordnung 2017
Broschüre des Bundesinstituts für Berufsbildung „Wie entsteht eine Fortbildungsordnung“: