nicht flüchtige Prüfungsleistungen
Bei Prüfungsleistungen werden flüchtige und nicht flüchtige Prüfungsleistungen unterschieden. Der Unterschied liegt in der Art der Bewertungsmöglichkeit durch die Prüfer.
Nicht flüchtige Prüfungsleistungen sind solche, bei denen die durch den Prüfling erbrachte Leistung als unveränderliches Ergebnis vorliegt und immer wieder neu und objektiv bewertet werden könnte. Im landwirtschaftlichen Bereich sind es ausschließlich schriftliche Leistungen.
In diesem Fall können auch nur zwei Prüfer bewerten. Jeder Prüfer muss selbstständig und beide unabhängig voneinander bewerten. Die endgültige Bewertung für die Prüfungsleistung errechnet sich aus dem Durchschnitt der beiden Bewertungen. Weichen jedoch die Bewertungen der beiden Prüfer um mehr als 10% der in der Prüfungsleistung erreichbaren Punkte (Beispiel: mehr als 10 Punkte bei max. 100 möglichen) ab, muss ein dritter Prüfer zur Bewertung eingesetzt werden. Der dritte Prüfer darf die bisherigen Bewertungen nicht kennen. Sein alleiniges Urteil bildet die endgültige Bewertung, die bisherigen Bewertungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Werden schriftliche Ausarbeitungen mit Fach- oder Prüfungsgesprächen gekoppelt, handelt es sich bei den Gesprächen um flüchtige Leistungen.