Fachbegriff:

örtliche Zuständigkeit für die Fortbildungsprüfung

Beschreibung

Die Frage nach der örtlichen Zuständigkeit einer ­ zuständigen Stelle bei einer Fortbildungsprüfung ist die Frage: Wer ist mein Ansprechpartner für

  • die ­ Zulassung zur Fortbildungsprüfung (z. B. ­ Meisterprüfung) und
  • die Ausstellung von ­ Prüfungszeugnissen.

Zur örtlichen Zuständigkeit führt die ­ Musterprüfungsordnung für die Fortbildungs-prüfung folgendes aus: Örtlich zuständig für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist die zuständige Stelle, in deren Bezirk der Prüfungsbewerber

  • an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder
  • in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist oder
  • seinen Wohnsitz hat.

Mit Bezirk der zuständigen Stelle ist in der Landwirtschaft meist das Bundesland gemeint. Einige Bundesländer haben weitere räumliche und / oder berufsbezogene Aufteilungen vorgenommen. Bundesweite Übersicht dazu in der rechten Spalte.

Der erste Anstrich (nach Maßnahme der Fortbildung) ist rechtlich umstritten, weil er gegen die Verwaltungsverfahrensgesetze der Bundesländer als Grundlage der Zuständigkeit verstößt. Danach ist zuständig:

  • in Angelegenheiten, die sich (…) auf die Ausübung eines Berufs oder auf eine andere dauernde Tätigkeit beziehen, die Behörde, in deren Bezirk (…) der Beruf oder die Tätigkeit ausgeübt wird oder werden soll oder
  • in Angelegenheiten, die eine natürliche Person betreffen, die Behörde, in deren Bezirk die natürliche Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat oder zuletzt hatte.

Die Verwaltungsverfahrensgesetze sehen von diesen Regelungen keine Ausnahme vor.

Weiterführende Information

Liste der zuständigen Stellen in der Landwirtschaft auf Bildungsserver agrar:

http://www.landwirtschaftskammern.de/pdf/berufsausbildung.pdf