Fachbegriff:

Prüfungsanforderungen

Beschreibung

Der Begriff Prüfungsanforderungen wird in unterschiedlicher Weise verwendet.

  1. Zum einen charakterisiert er grundsätzliche und formale Anforderungen an eine ­ Prüfung insgesamt, die bei der Durchführung zu berücksichtigen sind. Dazu gehören die ­ Strukturmerkmale der jeweiligen Aus- oder Fortbildung (z. B. Fachrichtungen, Einsatzgebiete etc.), der inhaltliche ­ Gegenstand der Prüfung, die ­ Prüfungsbereiche, die ­ Prüfungsinstrumente und die ­ Prüfungsdauer. Weitere Informationen dazu in nebenstehender Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung.
  2. Auf die konkrete ­ Ausbildungsordnung oder ­ Fortbildungsordnung bezogen sind die Prüfungsanforderungen inhaltsbezogene Beschreibungen, welche ­ Kenntnisse, ­ Fertigkeiten und ­ Fähigkeiten in einem ­ Prüfungsbereich oder ­ Prüfungsteil zu erwarten sind. Zum Beispiel:
  • der Prüfling soll nachweisen, dass er [Beschreibung des bereichs- und berufstypischen Inhalts] planen, durchführen und kontrollieren kann,
  • der Prüfling soll zeigen, dass er unter Beachtung von [Beschreibung der berufstypischen Vorgaben] durchführen kann,
  • der Prüfling soll nachweisen, dass er [Beschreibung des bereichs- und berufstypischen Inhalts] umsetzen, erheben, dokumentieren, darstellen, beurteilen beeinflussen und Maßnahmen ergreifen kann.

Die Aussagen gelten auch für ­ Ausbildungsregelungen und ­ Fortbildungsprüfungsregelungen der ­ zuständigen Stellen.

Weiterführende Information

Empfehlung Nr. 158 des ­ Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zur Struktur und Gestaltung von Ausbildungsordnungen – Prüfungsanforderungen vom 12.12.2013

HA158 Prüfungsanforderungen