Fachbegriff:
Prüfungsanforderungen
Beschreibung
Der Begriff Prüfungsanforderungen wird in unterschiedlicher Weise verwendet.
- Zum einen charakterisiert er grundsätzliche und formale Anforderungen an eine Prüfung insgesamt, die bei der Durchführung zu berücksichtigen sind. Dazu gehören die Strukturmerkmale der jeweiligen Aus- oder Fortbildung (z. B. Fachrichtungen, Einsatzgebiete etc.), der inhaltliche Gegenstand der Prüfung, die Prüfungsbereiche, die Prüfungsinstrumente und die Prüfungsdauer. Weitere Informationen dazu in nebenstehender Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung.
- Auf die konkrete Ausbildungsordnung oder Fortbildungsordnung bezogen sind die Prüfungsanforderungen inhaltsbezogene Beschreibungen, welche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten in einem Prüfungsbereich oder Prüfungsteil zu erwarten sind. Zum Beispiel:
- der Prüfling soll nachweisen, dass er [Beschreibung des bereichs- und berufstypischen Inhalts] planen, durchführen und kontrollieren kann,
- der Prüfling soll zeigen, dass er unter Beachtung von [Beschreibung der berufstypischen Vorgaben] durchführen kann,
- der Prüfling soll nachweisen, dass er [Beschreibung des bereichs- und berufstypischen Inhalts] umsetzen, erheben, dokumentieren, darstellen, beurteilen beeinflussen und Maßnahmen ergreifen kann.
Die Aussagen gelten auch für Ausbildungsregelungen und Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen.
Weiterführende Information
Empfehlung Nr. 158 des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zur Struktur und Gestaltung von Ausbildungsordnungen – Prüfungsanforderungen vom 12.12.2013