Fachbegriff:

Prüfungsaufgaben

Beschreibung

Die ­ Musterprüfungsordnungen führen zu den Prüfungsaufgaben folgendes aus:

  • Der ­ Prüfungsausschuss beschließt auf der Grundlage der ­ Prüfungsanforderungen die Prüfungsaufgaben.
  • Überregional oder von einem Aufgabenerstellungsausschuss bei der ­ zuständigen Stelle erstellte oder ausgewählte Aufgaben sind vom Prüfungsausschuss zu übernehmen, sofern diese Aufgaben von Gremien erstellt oder ausgewählt und beschlossen wurden und die zuständige Stelle über die Übernahme entschieden hat.

Inhalte einer Aufgabe sind immer berufstypische, reale Aufgaben aus der Praxis des Berufslebens, die bezogen auf den ­ Prüfungsbereich und seine inhaltlichen Anforderungen, möglichst komplex aufzustellen sind. Auch bei der Formulierung ­ schriftlicher Aufgaben sind die Kriterien der ­ Handlungsorientierung anzulegen.

Darüber hinaus müssen die Prüfungsaufgaben mit den vorgeschriebenen ­ Prüfungsinstrumenten passfähig sein.

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