Fachbegriff:

Prüfungsbereich

Beschreibung

Strukturelement zur Gliederung von ­ Prüfungen. Prüfungsbereiche orientieren sich an Tätigkeitsfeldern der Berufspraxis. Jeder Prüfungsbereich wird durch die ­ Anforderungen an den Prüfling beschrieben (erste Ebene) und kann durch die Angabe von Gebieten bzw. Tätigkeiten (zweite Ebene) präzisiert werden.

Dazu ein Beispiel aus der ­ Abschlussprüfung im ­ Ausbildungsberuf Fachkraft Agrarservice:

Gliederung in die Prüfungsbereiche: Pflanzenbau; Agrartechnik; Dienstleistung, Kommunikation und Information; Wirtschafts- und Sozialkunde.

Für den Prüfungsbereich Pflanzenbau bestehen folgende Vorgaben:

  1. Ebene: Der Prüfling soll nachweisen, dass er pflanzenbauliche Arbeiten im Vegetationsverlauf unter Berücksichtigung der Prinzipien der Nachhaltigkeit durchführen und dabei Maßnahmen der Ablaufplanung und Betriebsorganisation, zur Qualitätssicherung, zum Umweltschutz, zur Wirtschaftlichkeit und zur Kundenorientierung umsetzen, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit beachten sowie die jeweiligen produkt- und verfahrensspezifischen fachlichen Hintergründe aufzeigen kann;
  2. Ebene: Hierfür sind aus folgenden Tätigkeiten mindestens drei auszuwählen:
    a) Boden bearbeiten,
    b) Kulturen bestellen,
    c) Kulturen pflegen und düngen,
    d) Pflanzenschutz durchführen,
    e) Pflanzen ernten,
    f) Erntegut lagern und konservieren,
    g) Landschaft pflegen.

Der Begriff Prüfungsbereich wird in den ­ Ausbildungsordnungen oder ­ Fortbildungsordnungen des Agrarbereichs nicht konsequent einheitlich verwendet.

Weiterführende Information