Fachbegriff:

Prüfungsgebühren

Beschreibung

Die ­ zuständigen Stellen können ­ Gebühren für die Umsetzung ihrer administrativen Aufgaben in der Berufsbildung verlangen.

Prüfungsgebühren gehören zu den wichtigen Gebühren und sollen zur teilweisen oder vollständigen Deckung entstehender Kosten für Prüfungen erhoben werden. Eine entscheidende Position ist die ­ Entschädigung ehrenamtlicher Prüfer für Zeitversäumnis an deren gewöhnlicher Arbeit, weiterhin die Entschädigung der Prüfbetriebe oder die Korrektur schriftlicher Prüfungsleistungen.

Zuständige Stellen erheben teilweise unterschiedliche Gebühren für bestimmte Gebührentatbestände. Einige zuständige Stellen verzichten vollständig auf die Gebührenerhebung.

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