Fachbegriff:

Prüfungsunterlagen

Beschreibung

Zur Dokumentation der ­ Prüfung und der ­ Bewertung der Prüfungsleistungen sowie der ­ Feststellung des Prüfungsergebnisses sind verschiedene Unterlagen auszufertigen. Vom ­ Prüfungsausschuss und /oder den ­ Prüferdelegationen sind die von der ­ zuständigen Stelle genehmigten Formulare zu nutzen. Rechtliche Grundlage für die Dokumentation bilden das ­ Berufsbildungsgesetz und die Prüfungsordnungen für die Abschlussprüfung oder die ­ Fortbildungsprüfung.

Wichtige Prüfungsunterlagen sind:

  • allgemeine Niederschrift über den Prüfungsverlauf,
  • Niederschrift über die Belehrung der Prüflinge, über den Prüfungsablauf, die zur Verfügung stehende Zeit, die erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel, die Folgen von Täuschungshandlungen und Ordnungsverstößen, Rücktritt und Nichtteilnahme,
  • Dokumentation über die wesentlichen Abläufe und die für die Bewertung erheblichen Tatsachen jeder einzelnen ­ Prüfungsleistung,
  • Niederschrift über die Feststellung des Prüfungsergebnisses insgesamt und somit auch über das Bestehen bzw. Nichtbestehen der Prüfung.

Die Bewertung einzelner Prüfungsleistungen und die Feststellung des Prüfungsergebnisses sind immer individuell für jeden Prüfling zu dokumentieren. Unterbleibt die Dokumentation über die wesentlichen Abläufe und der für die Bewertung erheblichen Tatsachen einer einzelnen Prüfungsleistung oder / und die Feststellung des Prüfungsergebnisses ist die Prüfung regelmäßig als rechtsfehlerhaft anzusehen.

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