Fachbegriff:

Prüfungsverfahren

Beschreibung

Rechtlich vorgegebene Verfahrensweise für die Durchführung von Prüfungen. Die Grundlage für das Verfahren bilden das ­ Berufsbildungsgesetz und die Prüfungsordnungen für die ­ Abschlussprüfung oder die ­ Fortbildungsprüfung.

Zu den Aufgaben im Prüfungsverfahren gehören:

  • Gliederung der Prüfung,
  • die Festlegung der ­ Prüfungstermine,
  • die Vorbereitung der Prüfung mit dem ­ Zulassungsverfahren,
  • die Festlegung möglichen ­ Nachteilsausgleichs oder der ­ Befreiung von Prüfungsleistungen,
  • die Einteilung der Prüflinge und ­ Prüfer,
  • die Einladungen der Prüflinge und Prüfer,
  • die Festlegung der ­ Prüfungsaufgaben,
  • die Vorbereitung der Prüfungsstandorte,
  • die ­ Abnahme der Prüfung,
  • die ­ Bewertung, ­ Feststellung und Beurkundung des ­ Prüfungsergebnisses,
  • die ­ Dokumentation zur Bewertung einzelner Prüfungsleistungen und der Feststellung des Gesamtergebnisses,
  • die Erteilung des ­ Prüfungszeugnisses oder
  • der Bescheid über die nicht bestandene Prüfung.

Die Aufgaben werden zwischen ­ zuständiger Stelle und ­ Prüfungsausschuss oder/und den ­ Prüferdelegationen aufgeteilt.

Zum Prüfungsverfahren gehören die Prüfung und die beiden möglichen ­ Wiederholungsprüfungen.

Weiterführende Information