Prüfungszeiten
Die Prüfungszeiten sind in den Ausbildungsordnungen oder Fortbildungsordnungen gemeinsam mit den Prüfungsinstrumenten für die zu erbringenden Prüfungsleistungen festgelegt.
Die Prüfungszeiten werden in der Regel für jedes einzelne Prüfungsinstrument festgelegt, z. B. „der Prüfling soll berufstypische Aufgaben schriftlich bearbeiten, die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten“.
Es kann aber auch eine Kombination der Prüfungsinstrumente und Prüfungszeiten gewählt werden, z. B. „der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe (…) durchführen und hierüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen, die Prüfungszeit beträgt insgesamt zwei Stunden, innerhalb dieser Zeit soll das Fachgespräch in höchstens 30 Minuten durchgeführt werden“.
Hinsichtlich der Anwendung der Prüfungszeiten gibt es Unterschiede:
- „die Prüfungszeit beträgt“ bedeutet, dass diese Zeit einzuhalten ist,
- „ist von folgenden zeitlichen Höchstwerten auszugehen“ oder „in höchstens“ bedeutet, dass die angegebenen Höchstwerte unterschritten werden dürfen. Die Unterschreitung soll maximal 30% der angegebenen Zeit betragen.