Fachbegriff:
Quereinsteiger
Beschreibung
Quereinsteiger, teils auch Seiteneinsteiger genannt, sind Beschäftigte, die seit längerem in einem Berufsfeld ohne den entsprechenden Berufsabschluss arbeiten und für die eine Berufsausbildung oder Umschulung nicht mehr in Betracht kommt.
Quereinsteiger können die Zulassung zur Abschlussprüfung über die sogenannte Externenprüfung erlangen. Danach ist zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungsdauer vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Abschlussprüfung abgelegt werden soll.
Zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung ist die Teilnahme an einem speziellen Vorbereitungslehrgang zu empfehlen.
Weiterführende Information