Fachbegriff:

Sachkundenachweis

Beschreibung

Fachrechtlich vorgeschriebener formaler Nachweis über den Erwerb einer beruflichen ­ Sachkunde für bestimmte Tätigkeitsbereiche.

 Sachkunderelevante Tätigkeitsbereiche sind beispielsweise:

  • Durchführung von Pflanzenschutz,
  • Tiertransport, Tierhaltung (bestimmte Tierarten)
  • Betäuben, Töten und Schlachten von Tieren
  • Schädlingsbekämpfung.

Die Sachkunde kann oft über die ­ Berufsausbildung erworben werden, muss aber teils von den zuständigen regionalen Behörden gesondert bescheinigt werden (z. B. Sachkundenachweis Pflanzenschutz).

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