Fachbegriff:

Schlichtung

Beschreibung

Ebenso wie in einem normalen Arbeitsverhältnis kann es auch in einem ­ Berufsausbildungsverhältnis zu Problemen oder zu ernsthaften Streitigkeiten kommen. Berufsausbildungsverhältnisse sind jedoch keine Arbeitsverhältnisse, es gibt eine ganze Reihe von Vorschriften, die bei Ausbildungsverhältnissen zu beachten sind.

Bei Ausbildungsfragen und Problemen können Sie sich an die ­ Ausbildungsberater wenden, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. In vielen Fällen können die Probleme bereits durch die Ausbildungsberater schnell und unproblematisch geklärt werden. Anderenfalls sollte umgehend Kontakt mit dem ­ Schlichtungsausschuss aufgenommen werden.

Wenn der Streit eskaliert und es zu Abmahnungen oder sogar zur Kündigung kommt, kann der Schlichtungsausschuss der zuständigen Stelle für Streitigkeiten aus Ausbildungsverhältnissen oft weiterhelfen. Das Schlichtungsverfahren ist außergerichtlich und bietet die Möglichkeit, den Streit in gütlicher und nicht zu förmlicher Atmosphäre zu erörtern und nach Lösungswegen zu suchen.

Weiterführende Information

Merkblatt mit weiteren Informationen:

Merkblatt zum Schlichtungsverfahren