Fachbegriff:
Überwachung
Beschreibung
Insbesondere das Schutzbedürfnis minderjähriger Auszubildender, aber auch die umfangreichen Ziele der Berufsausbildung und der Tatbestand der öffentlich – rechtlichen Anerkennung von Prüfungen zeigen die Notwendigkeit der Überwachung der Berufsbildung. Dazu wurden vom Gesetzgeber im Berufsbildungsgesetz Festlegungen getroffen. Danach haben die zuständigen Stellen für Berufsbildung als zuständige regionale Verwaltungseinrichtung für die Beratung und Überwachung der Berufsbildung zu sorgen.
Die zuständige Stelle überwacht die Durchführung
- der Berufsausbildungsvorbereitung,
- der Berufsausbildung,
- der beruflichen Umschulung und
- die Abnahme der Prüfungen.
Darüber hinaus haben die zuständigen Stellen weitere Aufgaben, Erläuterungen unter zuständige Stellen.
Weiterführende Information