Fachbegriff:

Überwachung

Beschreibung

Insbesondere das Schutzbedürfnis minderjähriger Auszubildender, aber auch die umfangreichen Ziele der Berufsausbildung und der Tatbestand der öffentlich – rechtlichen Anerkennung von Prüfungen zeigen die Notwendigkeit der Überwachung der Berufsbildung. Dazu wurden vom Gesetzgeber im ­ Berufsbildungsgesetz Festlegungen getroffen. Danach haben die zuständigen Stellen für Berufsbildung als zuständige regionale Verwaltungseinrichtung für die Beratung und Überwachung der Berufsbildung zu sorgen.

Die zuständige Stelle überwacht die Durchführung

  • der ­ Berufsausbildungsvorbereitung,
  • der ­ Berufsausbildung,
  • der ­ beruflichen Umschulung und
  • die Abnahme der ­ Prüfungen.

Darüber hinaus haben die zuständigen Stellen weitere Aufgaben, Erläuterungen unter ­ zuständige Stellen.

Weiterführende Information