Fachbegriff:
Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge
Beschreibung
Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei den zuständigen Stellen zu beantragen.
Nach Berufsbildungsgesetz umfasst die Eintragung:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift der Auszubildenden;
- Geschlecht, Staatsangehörigkeit, allgemeinbildender Schulabschluss, vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung, vorherige Berufsausbildung sowie vorheriges Studium;
- erforderlichenfalls Name, Vorname und Anschrift der gesetzlichen Vertreter;
- Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung;
- Berufsausbildung im Rahmen eines ausbildungsintegrierenden dualen Studiums
- Datum des Abschlusses des Ausbildungsvertrages, Ausbildungsdauer, Dauer der Probezeit, Verkürzung der Ausbildungsdauer, Teilzeitberufsausbildung;
- Datum des Beginns und des Ende der Berufsausbildung;
- die vereinbarte Ausbildungsvergütung für jedes Ausbildungsjahr;
- Art der Förderung bei überwiegend öffentlich, insbesondere auf Grund des Dritten Buches Sozialgesetzbuch geförderten Berufsausbildungsverhält-nissen;
- Name und Anschrift der Ausbildenden, Anschrift und amtlicher Gemeindeschlüssel der Ausbildungsstätte, Wirtschaftszweig, Betriebsnummer der Ausbildungsstätte;
- Name, Vorname, Geschlecht und Art der fachlichen Eignung der Ausbilder.
Die Eintragung ist für den Auszubildenden kostenfrei.
Weiterführende Information