Fachbegriff:

Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge

Beschreibung

Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des ­ Berufsausbildungsvertrages die ­ Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei den ­ zuständigen Stellen zu beantragen.

Nach ­ Berufsbildungsgesetz umfasst die Eintragung:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift der ­ Auszubildenden;
  • Geschlecht, Staatsangehörigkeit, allgemeinbildender Schulabschluss, vorausgegangene Teilnahme an ­ berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung, vorherige Berufsausbildung sowie vorheriges Studium;
  • erforderlichenfalls Name, Vorname und Anschrift der gesetzlichen Vertreter;
  • ­ Ausbildungsberuf einschließlich ­ Fachrichtung;
  • Berufsausbildung im Rahmen eines ausbildungsintegrierenden dualen Studiums
  • Datum des Abschlusses des Ausbildungsvertrages, ­ Ausbildungsdauer, Dauer der ­ Probezeit, Verkürzung der Ausbildungsdauer, Teilzeitberufsausbildung;
  • Datum des Beginns und des Ende der Berufsausbildung;
  • die vereinbarte Ausbildungsvergütung für jedes Ausbildungsjahr;
  • Art der Förderung bei überwiegend öffentlich, insbesondere auf Grund des Dritten Buches Sozialgesetzbuch geförderten Berufsausbildungsverhält-nissen;
  • Name und Anschrift der Ausbildenden, Anschrift und amtlicher Gemeindeschlüssel der Ausbildungsstätte, Wirtschaftszweig, Betriebsnummer der Ausbildungsstätte;
  • Name, Vorname, Geschlecht und Art der ­ fachlichen Eignung der ­ Ausbilder.

Die Eintragung ist für den ­ Auszubildenden kostenfrei.

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