Fachbegriff:
Zeugnis
Beschreibung
Auszubildende können im Verlauf ihrer Berufsausbildung oder danach verschiedene Zeugnisse erhalten:
- vom Ausbildenden ein Ausbildungszeugnis nach § 16 Berufsbildungsgesetz mit Angaben über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Auszubildenden (zum Abschluss der Berufsausbildung oder auch bei Betriebswechsel und Kündigung),
- das Prüfungszeugnis als öffentlich-rechtliches Dokument der zuständigen Stelle zum Nachweis über eine bestandene Abschlussprüfung,
- ein Zeugnis der Berufsschule.
Prüflinge mit bestandener Fortbildungsprüfung erhalten von der zuständigen Stelle ein Prüfungszeugnis.
Weiterführende Information