Fachbegriff:

Zeugnis

Beschreibung

­ Auszubildende können im Verlauf ihrer ­ Berufsausbildung oder danach verschiedene Zeugnisse erhalten:

  • vom ­ Ausbildenden ein ­ Ausbildungszeugnis nach § 16 ­ Berufsbildungsgesetz mit Angaben über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Auszubildenden (zum Abschluss der Berufsausbildung oder auch bei ­ Betriebswechsel und ­ Kündigung),
  • das ­ Prüfungszeugnis als öffentlich-rechtliches Dokument der ­ zuständigen Stelle zum Nachweis über eine bestandene ­ Abschlussprüfung,
  • ein Zeugnis der ­ Berufsschule.

Prüflinge mit bestandener ­ Fortbildungsprüfung erhalten von der zuständigen Stelle ein Prüfungszeugnis.

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