Fachbegriff:

Zulassung zur Prüfung

Beschreibung

Zu jeder öffentlich rechtlichen ­ Prüfung ist eine Zulassung erforderlich. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine ­ Abschlussprüfung oder eine ­ Fortbildungsprüfung handelt.

Die Zulassung ist bei der ­ zuständigen Stelle zu beantragen. Bei einer Abschlussprüfung beantragen in der Regel ­ Auszubildender und Ausbildender gemeinsam die Zulassung zur Prüfung, bei einer Fortbildungsprüfung beantragt der Prüfling selbst.

Die Voraussetzungen der Zulassung unterscheiden sich bei der ­ Zulassung zur Abschlussprüfung und bei der ­ Zulassung zur Fortbildungsprüfung. Weitere Informationen dort.

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