Fachbegriff:

Zuständige Behörde für Berufsbildung

Beschreibung

Die Aufgaben der in den einzelnen Bundesländern zuständigen Behörde für Berufsbildung werden im ­ Berufsbildungsgesetz geregelt. Wer zuständige Behörde ist, wird durch eine Verordnung des Landes geregelt.

Die zuständige Behörde nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • ­ Anerkennung der Ausbildungsstätten in der Landwirtschaft,
  • Zuerkennung der ­ fachlichen Eignung für Ausbilder,
  • die Entgegennahme von Mängelanzeigen zur Eignung der Ausbildungsstätte oder der fachlichen bzw. ­ persönlichen Eignung des Ausbildenden oder ­ Ausbilders,
  • Untersagung des Einstellens und Ausbildens für Ausbildungsstätten,
  • Untersagung der ­ Berufsausbildungsvorbereitung,
  • Berufung der Mitglieder des ­ Berufsbildungsausschusses.

Die in den ersten fünf Anstrichen aufgeführten Aufgaben können durch eine Landesverordnung auf die ­ zuständigen Stellen übertragen werden.

Weiterführende Information