Zuständige Stelle für Berufsbildung
Die zuständige Stelle für Berufsbildung ist die gemäß Berufsbildungsgesetz zuständige regionale Verwaltungseinrichtung für die Beratung und Überwachung der Berufsbildung.
Welche Einrichtung zuständige Stelle ist, richtet sich nach dem § 71 des Berufsbildungsgesetzes. Sofern in den Ländern Landwirtschaftskammern bestehen, sind diese auch zuständige Stelle für die Berufsbildung in der Landwirtschaft. In den Bundesländern ohne Landwirtschaftskammern wird die zuständige Stelle durch eine Verordnung des Landes bestimmt.
Die zuständige Stelle überwacht die Durchführung
- der Berufsausbildungsvorbereitung,
- der Berufsausbildung und
- der beruflichen Umschulung.
Dabei nimmt sie folgende Aufgaben wahr:
- Beratung von Betrieben und Auszubildenden,
- Überprüfung der Eignung der Ausbildungsstätte,
- Überprüfung der Eignung des Ausbilders,
- Eintragen, ändern und löschen von Ausbildungsverträgen
- Entscheidung über die Zulassung zur Abschlussprüfung,
- Durchführen der Zwischen- und Abschlussprüfungen
- Durchführen der Fortbildungsprüfungen.
Darüber hinaus erlässt die zuständige Stelle Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen oder Fortbildungsprüfungsregelungen.
Zu ihrer personellen Unterstützung bestellt sie Ausbildungsberater.
Liste der zuständigen Stellen in der Landwirtschaft auf Bildungsserver agrar:
http://www.landwirtschaftskammern.de/pdf/berufsausbildung.pdf
Schaubild des Bundesinstituts für Berufsbildung zu den Aufgaben der zuständigen Stellen