Zuständigkeit
Auch wenn eine zuständige Stelle für Berufsbildung das Wort zuständig im Namen hat, hat dennoch jede regionale zuständige Stelle ihre eigene Zuständigkeit.
Bei der Frage nach der realen Zuständigkeit einer zuständigen Stelle sind die fachliche und die örtliche Zuständigkeit zu unterscheiden.
Fachlich zuständig sind die zuständigen Stellen für Berufsausbildung für :
- alle anerkannten Ausbildungsberufe der Landwirtschaft ( die grünen Berufe),
- die von den anerkannten Ausbildungsberufen abgeleiteten Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen
- und auf die Ausbildungsberufe aufbauenden Fortbildungsberufe der Landwirtschaft.
Die anerkannten Ausbildungsberufe werden dem Ausbildungsbereich Landwirtschaft zugeordnet, aus dem sich die fachliche Zuständigkeit ergibt. (siehe auch Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe). Die fachliche Zuständigkeit ist für alle Stellen gleich.
Bei der Frage nach der örtlichen Zuständigkeit, also welche Stelle ist für den konkreten Ausbildungsbetrieb, den Prüfling etc. zuständig, gibt es Unterschiede hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit für die Berufsausbildung und der örtlichen Zuständigkeit für die Fortbildungsprüfung. Weitere Informationen dort.
Liste der zuständigen Stellen in der Landwirtschaft auf Bildungsserver agrar:
http://www.landwirtschaftskammern.de/pdf/berufsausbildung.pdf