Duale Ausbildung
Die Berufsausbildung der Landwirtschaft erfolgt nach Berufsbildungsgesetz im Dualen System. Darunter ist die Ausbildung in einem Ausbildungsbetrieb der Wirtschaft oder in Ausbildungseinrichtungen einerseits und in der Berufsschule andererseits, also an zwei Lernorten, zu verstehen.
Der praktische Teil der Ausbildung wird den Auszubildenden in den Betrieben vermittelt, den theoretischen Teil übernimmt die Berufsschule.
Grundlage für die betriebliche Ausbildung sind die jeweilige Ausbildungsordnung und der Ausbildungsrahmenplan des jeweiligen Berufes. Diese sind verbindlich in ganz Deutschland. Die betriebliche Ausbildung wird oft ergänzt durch die überbetriebliche Ausbildung. Diese überbetrieblichen Lehrgänge sollen die Ausbildungsdefizite, die durch die Spezialisierung vieler Betriebe entstanden sind, ausgleichen.
Die Ausbildung in der Berufsschule unterliegt den Schulaufsichtsbehörden der Bundesländer und den jeweils in den Ländern geltenden Lehrplänen, die wiederum auf dem Rahmenlehrplan basieren.