Feedback steigert Qualität
Fragebögen zur Selbst- und Fremdeinschätzung

Feedback steigert Qualität
Fragebögen zur Selbst- und Fremdeinschätzung

Eine gute Ausbildungsqualität wird dann erreicht, wenn alle Ausbildungsakteure an einem Strang ziehen und sich gemeinsam für mehr Qualität einsetzen. Eine kontinuierliche Reflexion und Feedbackkultur ist Voraussetzung für ein gutes Gelingen.
Die Qualitätsleitfäden sollen Ihnen helfen, Ihre persönlichen, fachlichen und organisatorischen Fähigkeiten einzuschätzen und zu bewerten.

Indem Sie den Fragebogen zur Selbsteinschätzung für sich selbst ausfüllen, gewinnen Sie neue Impulse, wie Sie die Inhalte und die Organisation der Ausbildung verbessern können.

Als Akteur profitieren Sie selbst und unmittelbar: Sie können sofort starten und den für Sie relevanten Fragebogen ausfüllen.

Sie sind:

Darüber hinaus können Sie einen Ausbildungspartner bitten, Ihnen mit Hilfe des Fragebogens zur Fremdeinschätzung ein Feedback zu geben.

Im persönlichen Austausch erhalten Sie eine Rückmeldung, wie Ihr Verhalten und Ihre Arbeitsweise auf andere wirken.

Wichtig dabei ist:

  • möglichst beschreibend und nicht wertend die Rückmeldung zu geben
  • sich konkret auf Verhalten/Arbeitssituationen zu beziehen und nicht allgemein die gesamte Person zu bewerten
  • angemessen Rückmeldung zu geben (wertschätzend und nicht beleidigend!)
  • Ziele zu vereinbaren und diese auch zu kontrollieren

Für Auszubildende:

Auszubildende durchlaufen im Rahmen einer dualen Berufsausbildung die betriebliche Ausbildung in anerkannten Ausbildungsbetrieben und den Berufsschulunterricht.
Sie schließen mit dem Ausbildenden einen Berufsausbildungsvertrag ab. Die Ausbildung schließt mit einer staatlich anerkannten Abschlussprüfung und einem Berufsabschlusszeugnis ab.

Fragebogen

Selbsteinschätzung

Fragebogen

Fremdeinschätzung

​Für Ausbilder/innen:

Ausbilder/innen sind im Rahmen der dualen Berufsausbildung in Ausbildungsbetrieben die direkten Ansprechpartner/innen für die Auszubildenden. Sie sind verantwortlich für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte und die Organisation der betrieblichen Ausbildung. Ausbilder werden im Berufsausbildungsvertrag benannt.

Als Voraussetzung für die Ausübung ihrer Aufgaben müssen Ausbilder/innen die persönliche, fachliche und berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen. Sie sind nicht nur in fachlicher, sondern auch in persönlich-sozialer Hinsicht verantwortlich für die Ausbildung.

 

In der Ausbildung tätige Fachkräfte:

In der Ausbildung tätige Fachkräfte werden von einer/einem Ausbilder/in beauftragt, bestimmte Ausbildungsinhalte im Ausbildungsbetrieb zu vermitteln. Sie haben mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in dem jeweiligen Beruf. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt weiterhin beim Ausbilder.

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Selbsteinschätzung

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Fremdeinschätzung

Für den Ausbildungsbetrieb:

Der Ausbildungsbetrieb ist zentraler „Lernort“ bei der dualen Berufsausbildung. Für die Ausbildung müssen Ausbildungsbetriebe von den für die Berufsbildung „zuständigen Stellen“ offiziell anerkannt sein.

In Ausbildungsbetrieben müssen geeignetes Ausbildungspersonal und eine geeignete Ausstattung zur Durchführung der Berufsausbildung vorhanden sein.

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​Für Ausbildungsberater:

Ausbildungsberater werden von der zuständigen Stelle (Landwirtschaftskammern, Landwirtschaftsämtern o.ä.) bestellt. Sie beraten alle an der Berufsausbildung beteiligten Personen und überwachen die Einhaltung der zeitlichen, sachlichen und formalen Rechtsvorgaben für die Berufsausbildung.

Ausbildungsberater unterstützen die zuständige Stelle dabei, die persönliche und fachliche Eignung der Ausbildenden und Ausbilder festzustellen und zu überwachen. Sie sind auch für die Überprüfung der Eignung der Ausbildungsstätten und für die Beratung aller an der betrieblichen Berufsausbildung beteiligten Akteure zuständig.

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Selbsteinschätzung

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Fremdeinschätzung

Für Berufsschullehrer:

Die Berufsschule vermittelt im Rahmen der dualen Berufsausbildung berufsspezifisches, theoretisches Hintergrundwissen und stärkt die Allgemeinbildung.
Die berufsspezifischen Kompetenzen werden im Fachunterricht vermittelt. Dieser wird ergänzt durch Unterricht in allgemeinbildenden Fächern (z.B. Deutsch; Gemeinschaftskunde und Wirtschaftslehre).
Der Berufsschulunterricht kann zeitlich unterschiedlich organisiert werden (z.B. wöchentlicher ausbildungsbegleitender Unterricht, Blockunterricht) und in zahlenmäßig kleineren Ausbildungsberufen bei Bedarf in Form überregionaler bzw. bundesweiter Fachklassen erfolgen.

Berufsschullehrer unterrichten an einer Berufsschule berufsspezifische und/oder allgemeinbildende Lernfelder bzw. Fächer. Sie sind nicht nur fachlich qualifiziert, sondern auch pädagogisch und haben zur Qualifizierung für ihre verantwortungsvolle berufliche Tätigkeit im Regelfall spezielle Studiengänge oder/und andere vorbereitende Bildungsgänge durchlaufen.

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Selbsteinschätzung

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Fremdeinschätzung

Für die Überbetriebliche Ausbildungsstätte:

Die überbetriebliche Ausbildung ist ergänzender Bestandteil der betrieblichen Ausbildung, wenn Ausbildungsinhalte nicht vollständig im Ausbildungsbetrieb vermittelbar sind. Der zuständige regionale Berufsbildungsausschuss entscheidet darüber, welche und wie viele überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen in bestimmten Ausbildungsberufen im jeweiligen Bundesland zu durchlaufen sind. Die Maßnahmen werden in Überbetrieblichen Ausbildungsstätten mit geeignetem Ausbildungspersonal in privatwirtschaftlicher oder öffentlicher Trägerschaft durchgeführt.

Fragebogen

Das Projekt wurde mit freundlicher Unterstützung
der Landwirtschaftlichen Rentenbank umgesetzt.

Kontakt

© Deutscher Bauernverband e.V.
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 – 214
Email: a.winterberg@bauernverband.net